Unsere gesetzliche Tarifinformation
Wir senden dir einmal jährlich per SMS eine Information zum für dich besten Tarif.
Hintergrund dafür ist eine gesetzliche Regelung: Ab Dezember 2021 sind die Telekommunikationsanbieter gesetzlich verpflichtet, den Kunden einmal jährlich über den für dich besten Tarif zu informieren. Dies ist in §57 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt.
Unsere gesetzliche Tarifinformation: Fragen und Antworten
Dazu wird dein bestehender Tarif in seinen Hauptmerkmalen (bzgl. Preis und Leistungen) mit den aktuell bei uns verfügbaren Tarifen verglichen. Wenn dieser Vergleich ergibt, dass ein anderer Tarif für dich besser wäre als der, den du aktuell hast, teilen wir dir diesen besten Tarif mit. Ergibt der Vergleich, dass dein bestehender Tarif in Bezug auf das Preis/Leistungsverhältnis bereits der beste Tarif für dich ist, wirst du darüber ebenso informiert.
Die Ermittlung des "besten Tarifs" erfolgt auf Basis unserer Standardpreise. Sowohl bei deinem bestehenden Tarif als auch bei den möglichen Zieltarifen fließen eventuelle Aktionsrabatte nicht in die Betrachtung ein.
Die Vergleichskriterien hängen vom Produkt ab.
Nein, die tatsächliche individuelle Nutzung deines derzeitigen Tarifes fließt nicht in die Analyse ein.
Durch die gesetzliche Vorgabe sind wir verpflichtet, die Information jährlich an unsere Kunden zu senden. Es ist daher nicht möglich, auf diese Kommunikation zu verzichten.